Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen der Pension am Großen Garten KG [Hotelaufnahmevertrag].
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind die Pension und der Kunde.
- Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform.
- Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
- Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren nach 5 Jahren.
- Die Haftungsbeschränkung und Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
- Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
- Rechnungen werden direkt bei Abreise in der Pension bar oder bargeldlos beglichen.
- Rechnungen der Pension sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung (digital oder postalisch) ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00€ zu erheben.
- Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension berechtigt weitere Leistungen abzulehnen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes / Stornierung / Abbestellung / NoShow
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang bei der Pension am Großen Garten KG.
- Im Falle des Rücktritts hat die Pension Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
- Die Pension ist berechtigt bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (spätere Anreise oder frühere Abreise) folgende Stornopauschalen zu berechnen:
- bis 3 Tage vor Anreise: kostenfrei
- spätere Stornierungen: 80% des Übernachtungspreises
- Nichtanreise bis 17.30 Uhr am Anreisetag / NoShow: 100% des Übernachtungspreises (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.)
- Unsere Pension ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt der Pension
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension ebenfalls in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch auf Kunden- oder Schadenersatz.
- Die Pension ist ferner berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn:
- höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
- falsche oder irreführende Angaben zur Person oder zum Aufenthaltszweck gemacht wurden,
- die Pension begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeitgefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
- Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 12.30 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis spätestens 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, danach 100%.
VII. Haftung der Pension
- Die Pension haftet für ihre Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Diese Haftung ist im nichtleistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,-€ und abweichend für Geld, Wertpapiere, Wertgegenstände und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,-€. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge aller Art, Anhänger, Motorräder, Fahrräder oder E-Bikes und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension. Für Fahrzeuge aller Art auf dem Grundstück besteht keine Überwachungspflicht.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung derselben bis zum Eintreffen des Kunden. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
VIII. Nutzung der Zimmer / Hausordnung
- Die Zimmer dürfen nur von den angemeldeten Gästen genutzt werden.
- Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet; im Freien nur in den ausgewiesenen Bereichen.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Das Laden von E-Bike Akkus ist innerhalb des Gebäudes aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird der entstandene Schaden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung kann der Vertrag fristlos beendet werden.
IX. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Pension.
X. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
- Es gilt deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §36 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Dresden, 2026
Pension am Großen Garten KG, Geschäftsführer Petra Wolf

